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Rechtsinfos/Baurecht/öffentliches Baurecht/Bauschadstoff- und Altlastensanierung



Asbestsanierung: Prüfungspflicht beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien
 
Asbestsanierung: Die Anmeldepflicht nach 3.2 TRGS 519
 
Asbestsanierung: Zu den Pflichten eines Abbruchunternehmers beim Abbruch eines mit Eternitplatten eingedeckten Gebäudes
 
Auftraggeber trägt bei Abbrucharbeiten das Kontaminationsrisiko
 
Asbest: Kein Verstoß gegen Hinweispflicht bei von einem Fachingenieur erstelltem Leistungsverzeichnis
 
Asbestsanierung: Verletzungen gefahrstoffrechtlicher Pflichten
 
Wem obliegt die sog. Gefährdungsfeststellung?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186